Corona Aktuell

Aktuelles zur Lage an unserer Schule

Auf dieser Seite halten wir Sie über den aktuellen Stand bezüglich des Coronavirus und seinen Auswirkungen auf den Schulbetrieb auf dem Laufenden. Aktuelle und vor allem verlässliche Informationen finden Sie auch immer auf den Seiten des Robert Koch Institus, des Kultusministeriums BW und der Stadt Kirchheim unter Teck.

Das Schulgelände und -gebäude darf durch Eltern und Schulfremde auch zukünftig nur mit Termin betreten werden (siehe Beschilderung).

Ab dem 1. März 2023 sind sämtliche Beschränkungen durch die Corona-Verordnung Schule aufgehoben!

Die Schulen in Baden-Württemberg bieten wieder vollumfänglichen Präsenzunterricht für alle Kinder laut Stundenplan an – inklusive Ganztagsbetrieb mit Mittagsessen.
An den Schulen des Landes Baden-Württemberg gilt seit dem 4. April 2022 keine Maskenpflicht mehr. Selbstverständlich ist es aber auch zukünftig möglich freiwillig eine Maske zu tragen.
Seit dem 13. April 2022 ist die Testpflicht an den (Grund-)schulen entfallen. Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.

Bei einem Infektionsfall in der einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr, eine Information durch die Schule findet nicht mehr statt. Die Aufhebung der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen hat zur Folge, dass auch die Absonderungs- bzw. Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen ab dem 1. März 2023 entfällt.

Generell gilt jedoch weiterhin: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollten auf einen Schulbesuch verzichten. Diese dringende Empfehlung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.

Die Möglichkeit zur Befreiung vom Präsenzunterricht entfällt mit dem Außerkrafttreten der Corona-Verordnung Schule. Neuanträge können ab dem 1. März 2023 daher nicht mehr bewil- ligt werden. Bereits erteilte Präsenzpflichtbefreiungen müssen aber grundsätzlich nicht widerrufen werden. Sie gelten bis zum Ende ihrer Befristung, längstens aber bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 fort.

Das Lüftungskonzept, das eine Stoßlüftung alle 20 Minuten vorsieht (unabhängig evtl. vorhandener CO2-Ampeln oder Lüftungsgeräte), ist nicht mehr verbindlich vorgeschrieben. Die Lüftung erfolgt bedarfsbezogen in jeder Klasse.

Aktuelle Infos zu Corona (Kultusministerium BW)

Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation

CoronaVO Schule

CoronaVO Absonderung


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen des Landesgesundheitsamts.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungsymptomen

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